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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2016 - L 8 R 231/15 B   

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https://dejure.org/2016,10302
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2016 - L 8 R 231/15 B (https://dejure.org/2016,10302)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.05.2016 - L 8 R 231/15 B (https://dejure.org/2016,10302)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - L 8 R 231/15 B (https://dejure.org/2016,10302)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts; Vorlage einer Vollmacht im Widerspruchsverfahren

  • rechtsportal.de

    Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2016 - L 8 R 231/15
    Eine solche besteht zum einen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt, zum anderen, wenn eine entscheidungserhebliche Tatsache zwischen den Beteiligten strittig ist und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Beweisaufnahme mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Lasten des Antragstellers ausgehen würde (statt vieler BVerfG, Beschluss v. 8.12.2009, 1 BvR 2733/06, NJW 2010, 1129 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 05.06.2015 - L 3 AL 150/13

    Aufforderung zum schriftlichen Nachweis einer Vollmacht im Widerspruchsverfahren,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2016 - L 8 R 231/15
    bb) Soweit sich ein Zugang der Vollmachturkunde bei der Beklagten nicht nachweisen lassen sollte, wirft der vorliegende Fall mehrere bislang ungeklärte Rechtsfragen auf, die im Verfahren auf Bewilligung von PKH nicht beantwortet können, nämlich (vgl. zum Folgenden ausführlich Sächsisches LSG, Beschluss v. 5.6.2015, L 3 AL 150/13 B PKH, m.w.N.): Ist die Befugnis der Behörde, die Vorlage einer Vollmacht im Widerspruchsverfahren zu verlangen, bei Vertretung durch Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte gemäß § 62 SGB X i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG eingeschränkt? Bedarf die Entscheidung, die Vorlage einer Vollmacht zu verlangen, einer Begründung jedenfalls dann, wenn die Zurückweisung des Widerspruchs mit dem Fehlen einer schriftlichen Vollmacht begründet werden soll? Bestehen gesonderte - im vorliegenden Fall möglicherweise nicht hinreichend beachtete - Hinweispflichten auf die drohende Konsequenz einer Zurückweisung des Widerspruchs wegen Nichtvorlage einer schriftlichen Vollmacht, wenn zuvor - wie vorliegend - auch ohne eine solche Vollmacht mit dem Klägerbevollmächtigten im Prüfverfahren in der Sache korrespondiert worden ist? Gegebenenfalls: Heilt die Vorlage der Vollmacht im Klageverfahren die unterlassene Vorlage im Widerspruchsverfahren?.
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